so eine strafe kann aber nur in betracht kommen, wenn die taten auch im "zuständigkeitsbereich" des vereins begangen wurden. das heißt auf dem stadiongelände (nach den einlasskontrollen) oder im stadion selbst. denn messer gehören ganz bestimmt nicht dorthin.
du kannst also keinen verein willkürlich mit einem geisterspiel bestrafen, wenn er in keinster weise für die taten seiner fans, für die er obendrein auch nicht haftet, verantwortlich gemacht werden kann. so ist das im gesetz verankert. die begangenen straftaten sind einzig und allein sache der polizei und berühren in keinster weise den ssc.