Dieser Vergleich mit dem Hausrecht, das Du in Deinem Heim hast, zieht nur bedingt. Zunächst mal liegt hier zwischen dem Besucher und dem Verein ein Vertrag vor, den gibt es zuhause nicht. Als Ausrichter einer öffentlichen Veranstaltung - ich denke nicht, dass Du Deinen Toilettengang der Öffentlichkeit zum Zusehen anbietest - sind zudem die Persönlichkeitsrechte und die Gleichbehandlung nach dem GG zu beachten.
Zuhause z. B. brauchst Du keinem Ausländer Zugang zu gewähren, für einen Verein wäre das hingegen problematisch.
Den Vertrag gibt es aber erst in dem Moment, wo der eine "Vertragspartner" mit dem anderen einen abschließt. Nur zwingen, diesen Vertrag abzuschließen kann man ihn nicht.
Und wenn du als Verein einem Ausländer - welchem auch immer - keinen Zugang gewährst, dann bekommst du natürlich mehr als Ärger mit den Medien, was sicherlich mehr als problematisch werden dürfte, aber rein rechtlich - zwingen kann dich keiner. So lief das auch mit den Japanern in Leipzig, die wurden auch einfach vor die Tür gesetzt.
Deshalb hatte ich ja auch das Beispiel mit den Clubs gebracht - wenn der Türsteher im P1 nicht will - und das ist auch Öffentlich - dann brauchst du dem weder mit Persönlichkeitsrechten noch Gleichbehandlung noch Grundgesetz zu kommen - dann kommt es gar nicht erst zum Vertragsabschluß und du nicht rein!
Und das war schon in den 70ern so - wenn dich der nette Bursche am ersten Tisch bei Mutti in Schwabing nicht reinlassen wollte, dann kamst du nicht rein - selbst wenn der Laden halb leer war. Öffentliches Lokal, für jeden zugänglich, nicht überfüllt - aber du kamst trotzdem nicht rein, wenn der nicht wollte.
Ich hab den mal herzlich begrüßt -nach 3 Jahren wieder in München - und bin rein. An der Theke habe ich dann meine Kumpels vermisst - die hatte er nicht reingelassen, nachdem ich mit ihm gesprochen hatte dann schon. Hausrecht!
Und das mit den Ausländern - das kennen wir doch irgendwoher, ist aber normalerweise kein Verein und so merkt es meistens keiner.