Ja Catani, im Grunde schon. Aber mit dem Verweis aufs Verfassungsrecht (dem ja das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung entspringt) wollte ich eigentlich zum Ausdruck bringen, dass dieses hochrangige Recht in diesem Fall eben keine Rolle spielt.
Ich habe es also von der anderen Seite betrachtet, meinte aber das Gleiche.