Ehemalige Spieler, Trainer usw...

  • Während seine anderen ex Vereine ein Statement rausbringen und sich solidarisieren, kommt von unserem Verein nichts.

    Käme wohl nicht gut beim Ärmelsponsor an...

    Ich sehe uns auch nicht unbedingt in der Verantwortung zu sämtlichen politischen Gemengelagen auf der Welt Stellung zu beziehen, aber wenn ein ehemaliger Spieler inhaftiert wird weil er sich für Freiheit und Gleichberechtigung einsetzt sollten wir da definitiv ein Statement zu abgehen.
    Sollte uns da das Katar-Sponsoring im Weg stehen, wäre das allerspätestens der Zeitpunkt dieses zu beenden.

  • Während seine anderen ex Vereine ein Statement rausbringen und sich solidarisieren, kommt von unserem Verein nichts.

    Käme wohl nicht gut beim Ärmelsponsor an...

    Wir sind nicht Amnesty International ;)

    Es wäre heute nicht so, wie es ist, wäre es damals nicht gewesen, wie es war.

  • Zumal auch in der obigen Quelle steht, dass Ali Daei festgenommen worden sein "soll".


    Im Grunde wissen wir doch nicht, wie gut die Informationslage zu Ali Daei persönlich von den einzelnen Vereinen aus ist.

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  • Ich sehe uns auch nicht unbedingt in der Verantwortung zu sämtlichen politischen Gemengelagen auf der Welt Stellung zu beziehen, aber wenn ein ehemaliger Spieler inhaftiert wird weil er sich für Freiheit und Gleichberechtigung einsetzt sollten wir da definitiv ein Statement zu abgehen.
    Sollte uns da das Katar-Sponsoring im Weg stehen, wäre das allerspätestens der Zeitpunkt dieses zu beenden.

    Qatar hat zu Iran relativ normale Beziehungen im Gegensatz zu den anderen Freakstaaten Saudi, VAE, Israel etc. Wie auch zu den USA pflegt man ein gutes bis freundschaftliches Verhältnis. Sie wollen sich halt als Vermittler und Mediator profilieren, deswegen auch der Kontakt zu den Taliban. Zum Iran versucht man auch strategisch gute Verbindungen zu halten, zusammen bewirtschaftet man das weltweit größte Erdgasfeld. Wollen wir ja doch auch von dort Gas importieren.

    Warum wir aber trotzdem kein Statement abgeben erklärt mir dieses Sponsoring nicht.

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  • Boateng zu einer Geldstrafe von 1,2 Mio€ verurteilt. Damit gilt er als vorbestraft.

    In erster Instanz war Boateng zu 60 Tagessätzen à 30.000 Euro verurteilt worden, damit hätte er als nicht vorbestraft gegolten. In der zweiten Instanz nun beträgt das Strafmaß laut "Bild" 120 Tagessätze à 10.000 Euro, ab 91 Tagessätzen gilt jemand als vorbestraft. Es ist höchst selten, dass ein Angeklagter in zweiter Instanz eine höhere Strafe erhält als in erster, von einer doppelt so hohen Strafe ganz zu schweigen. Da "Bild" zudem schreibt, dass Boateng nicht anwesend war, kann es sich eigentlich nur um einen Strafbefehl handeln.


    Normalerweise hätte Boateng nun zwei Wochen lang Zeit, sich zu überlegen, ob er den Strafbefehl akzeptiert oder nicht. An seiner Stelle würde ich nun auch noch Revision zum Oberlandesgericht München einlegen, schlimmer kann's für ihn ja kaum mehr werden. Das schreibe ich nicht, weil ich Boatengs Verfehlungen gutheiße, sondern weil ich die Diskrepanz des Strafmaßes zwischen erster und zweiter Instanz erstaunlich finde. Neue Fakten, die den Sachverhalt weiter erhellen, wird es kaum gegeben haben, das hätte der Autor, der offenbar an der Verhandlung teilgenommen hat, ja anderenfalls hoffentlich erwähnt.


    https://www.bild.de/regional/m…strafe-81813164.bild.html

  • In erster Instanz war Boateng zu 60 Tagessätzen à 30.000 Euro verurteilt worden, damit hätte er als nicht vorbestraft gegolten. In der zweiten Instanz nun beträgt das Strafmaß laut "Bild" 120 Tagessätze à 10.000 Euro, ab 91 Tagessätzen gilt jemand als vorbestraft. Es ist höchst selten, dass ein Angeklagter in zweiter Instanz eine höhere Strafe erhält als in erster, von einer doppelt so hohen Strafe ganz zu schweigen. Da "Bild" zudem schreibt, dass Boateng nicht anwesend war, kann es sich eigentlich nur um einen Strafbefehl handeln.


    Normalerweise hätte Boateng nun zwei Wochen lang Zeit, sich zu überlegen, ob er den Strafbefehl akzeptiert oder nicht. An seiner Stelle würde ich nun auch noch Revision zum Oberlandesgericht München einlegen, schlimmer kann's für ihn ja kaum mehr werden. Das schreibe ich nicht, weil ich Boatengs Verfehlungen gutheiße, sondern weil ich die Diskrepanz des Strafmaßes zwischen erster und zweiter Instanz erstaunlich finde. Neue Fakten, die den Sachverhalt weiter erhellen, wird es kaum gegeben haben, das hätte der Autor, der offenbar an der Verhandlung teilgenommen hat, ja anderenfalls hoffentlich erwähnt.


    https://www.bild.de/regional/m…strafe-81813164.bild.html

    Vielleicht hab ich ja einen Denkfehler, aber zumindest finanziell ist er mit der neuen Strafe ja deutlich besser weggekommen. Nur dass er halt jetzt als Vorbestraft gilt.

  • Vielleicht hab ich ja einen Denkfehler, aber zumindest finanziell ist er mit der neuen Strafe ja deutlich besser weggekommen. Nur dass er halt jetzt als Vorbestraft gilt.

    Es ist so zu verstehen, dass die eigentliche Strafe juristisch gesehen die Anzahl der Tagessätze ist. Der Tagessatz richtet sich nach den Einkünften. Insofern ist er jetzt höher bestraft und gilt als vorbestraft (ab mehr als 90 Tagessätzen, wenn ich mich richtig erinnere). Offenbar hat sich zwischen erstem und zweitem Urteil nur sein Einkommen verringert. Ein Tagessatz heißt Nettoeinkommen geteilt durch 30.

    "Eines Tages werden wir alle sterben, Snoopy."

    "Stimmt. Aber an allen anderen Tagen nicht."



  • Es ist so zu verstehen, dass die eigentliche Strafe juristisch gesehen die Anzahl der Tagessätze ist. Der Tagessatz richtet sich nach den Einkünften. Insofern ist er jetzt höher bestraft und gilt als vorbestraft (ab mehr als 90 Tagessätzen, wenn ich mich richtig erinnere). Offenbar hat sich zwischen erstem und zweitem Urteil nur sein Einkommen verringert. Ein Tagessatz heißt Nettoeinkommen geteilt durch 30.

    Wann wurde denn das erste Urteil gesprochen? War das nicht erst vor zwei bis drei Wochen? Deshalb wundert es mich, dass sich sein Einkommen in der Zeit so extrem verringert haben soll.

  • Wann wurde denn das erste Urteil gesprochen? War das nicht erst vor zwei bis drei Wochen? Deshalb wundert es mich, dass sich sein Einkommen in der Zeit so extrem verringert haben soll.

    So schnell mahlen die Mühlen der deutschen Justiz wirklich nicht.^^ Ich glaube erste Instanz war letztes Jahr.

    "Eines Tages werden wir alle sterben, Snoopy."

    "Stimmt. Aber an allen anderen Tagen nicht."



  • So schnell mahlen die Mühlen der deutschen Justiz wirklich nicht.^^ Ich glaube erste Instanz war letztes Jahr.

    Auch wieder wahr:D Hab nur im Kopf, dass es vor nicht allzu langer Zeit das Thema hier gab. Dann könnte es wahrscheinlich am Wechsel zu Lyon liegen.

  • Auch wieder wahr:D Hab nur im Kopf, dass es vor nicht allzu langer Zeit das Thema hier gab. Dann könnte es wahrscheinlich am Wechsel zu Lyon liegen.

    Ja, das war der Prozessauftakt Mitte Oktober.

    "Eines Tages werden wir alle sterben, Snoopy."

    "Stimmt. Aber an allen anderen Tagen nicht."



  • Hier der Bericht aus dem TagesAnzeiger:


    «David gegen Goliath» – Boateng wieder verurteilt

    Das Landgericht München I bestätigt nicht nur die Strafe wegen Körperverletzung, die das Amtsgericht in erster Instanz im vergangenen Jahr verhängt hat, es verschärft sie sogar.

    Jérôme Boateng sagt kein Wort, als er das Gericht an diesem Mittwochabend im Dunkeln verlässt. Auch einen jungen Mann, der ihn um ein Foto bittet, weil er sein «grösster Fan» sei, lässt er schweigend stehen. Zuvor hatte das Landgericht München I ein für ihn wohl niederschmetterndes Urteil gefällt. Es bestätigt nicht nur die Strafe wegen Körperverletzung, die das Amtsgericht in erster Instanz im vergangenen Jahr verhängt hat, es verschärft sie sogar.

    120 Tagessätze zu je 10’000 Euro hat Richter Andreas Forstner verhängt. Das sind in der Summe zwar 600‘000 Euro weniger als beim ersten Urteil – aber das doppelte an Tagessätzen. 60 Tagessätze zu 30’000 Euro hatte das Amtsgericht verhängt. Wenn die zweite Entscheidung nun rechtskräftig wird, ist der Fussball-Weltmeister von 2014 vorbestraft.

    Partnerin geschlagen, verletzt und beleidigt

    «Für uns ist der Sachverhalt mehr als nachgewiesen», sagt Richter Forstner in seiner Urteilsbegründung. Das Gericht hat keinen Zweifel daran, dass Boateng seine damalige Partnerin in einem gemeinsamen Karibik-Urlaub 2018 geschlagen, verletzt und beleidigt hat – und dass im Streit um ein Kartenspiel auch ein Windlicht in ihre Richtung flog. Verurteilt wird Boateng nun sogar in zwei Fällen wegen Körperverletzung, in erster Instanz nur in einem Fall.

    Das Urteil ist wohl ein völlig anderes als das, das Boateng und seine Verteidiger sich erhofft hatten. Die Anwälte hatten einen Freispruch beantragt.


    Sie gingen vor Gericht davon aus, dass seine Ex-Freundin die Vorwürfe «im Kampf um die Kinder» erfunden und «instrumentalisiert» hat, und beklagten eine Vorverurteilung ihres Mandanten. Boateng sei jemand, «der eigentlich schon verurteilt war, bevor er morgens aufgestanden ist», sagt sein Anwalt Peter Zuriel in seinem Schlussplädoyer. «Eine prominente Person kann sich nicht in derselben Weise verteidigen wie es ein 0815-Mensch tun würde.»

    Keinerlei Zweifel

    Sein Kollege Norman Nathan Gelbart spricht von mutmasslichen Widersprüchen in der Aussage von Boatengs Ex-Freundin: «Im Zweifel für den Angeklagten», sagt er. «In dubio pro reo.» Richter Forstner erwidert: «Für uns gibt es keine dubios und darum gibt es auch nichts pro reo.»

    Nach dem Urteil äussern die Verteidiger sich nicht mehr. Dafür spricht die Anwältin von Boatengs Ex-Freundin, die in dem Verfahren als Nebenklägerin aufgetreten ist. Sie spricht von einer «guten Entscheidung» und von einem Kampf «David gegen Goliath», den ihre Mandantin gegen den reichen und berühmten Ex-Freund habe kämpfen müssen.

    Sie hatte sich den Anträgen der Staatsanwaltschaft angeschlossen, die eine Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren und zusätzlich eine Geldauflage von 1,5 Millionen Euro gefordert hatte.

    Boatengs Salär: 240’000 Euro im Monat

    Der Vorfall im karibischen Luxusresort sei wohl «nur die Spitze des Eisberges», sagt Staatsanwältin Stefanie Eckert in ihrem Schlussvortrag und spricht von einer von Gewalt geprägten Beziehung zwischen Boateng und seiner Ex-Partnerin.

    Eckert kritisiert auch die Verteidigung des Fussballers. Seine Anwälte hätten im Verfahren «Dreck über die Geschädigte geworfen», sagt die Staatsanwältin.

    Boatengs Verteidiger hatten vor den Plädoyers betont, dass sich die finanziellen Verhältnisse ihres Mandanten geändert hätten. Werbepartner hätten Verträge mit Boateng – zum Beispiel für Brillenwerbung – gekündigt. Darum habe er derzeit nur das Einkommen von Olympique Lyon, wo er unter Vertrag steht. Das seien etwas mehr als 240 000 Euro netto im Monat, davon gingen aber noch Unterhaltskosten für seine drei Kinder ab. Allein für die elfjährigen Zwillingstöchter Boatengs berechneten die Anwälte Unterhaltskosten von 5000 Euro im Monat pro Kind.

    Urteil hinausgezögert

    Boatengs Verteidiger hatten alles darangesetzt, den Prozess noch nicht am dritten Tag enden zu lassen, stellten einen Beweisantrag nach dem anderen – und sogar einen Befangenheitsantrag gegen Richter Forstner. Der erreichte sein Ziel, das Verfahren am Mittwoch abzuschliessen, Stunden später als erhofft.

    Boateng hat noch die Möglichkeit, das Urteil mit einer Revision zum Bayerischen Obersten Gericht anzufechten, wie eine Gerichtssprecherin sagte.

    Richter Forstner sagt dem Angeklagten, er solle sich das gut überlegen. «Irgendwann ist halt auch die Verteidigung mal am Ende», sagte er bereits im Laufe des langen Gerichtstages irgendwann. «Das weiss der Herr Boateng als Verteidiger wahrscheinlich auch ganz gut.»

  • Für mich ist die dt Justiz immer noch ein Rätsel.

    Ein Schuhbeck bekommt für das Stylen von Geld 3 1/2 Knast. Ein Boateng bekommt für das Schlagen der Mutter seiner Kinder, Einschüchterung etc....eine Geldstrafe.

    Gewalt also immer noch ein Kavaliersdelikt? Widerlich...