Einseitige Optionen auf Vertragsverlängerung sind nach deutschem Arbeitsrecht unzulässig. Wurde bereits für Fußballspieler so entschieden.
wenn es in anderen EU Ländern geht dann es auch in D.
EUro Recht steht über deutschen Recht.
Deshalb sind auch die meisten Wettbewerbsklauseln in D unwirksam.