Dann wäre ich aber auch dafür, diesen Thread zu schließen. Mehr Müll kann wo anders auch nichts stehen.
Uli Hoeneß
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Ich meinte ned den Artikel selber, sondern das Forum dazu, sorry, war etwas unklar formuliert. Der Artikel ist schon ok.
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Ich werd diesen thread dann auch nur noch sporadisch lesen...besser ist das...zum Amusement gibts ja den Tigereneten-thread >:|
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Wäre wohl leider das Beste, in der Tat.
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http://www.rp-online.de/sport/…-gefaengnis-aid-1.4089332
Trotz des relativ reißerischen Titels ein insgesamt sehr fairer und ausgewogener Artikel der Rheinischen Post! Zwar logischerweise ohne neue Erkenntnisse, aber ingesamt die entscheidenden Fakten nochmal gut und ohne Polemik oder Häme zusammengefasst.
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bin gespannt wie viel arbeit die mods hier ab montag haben. neben den üblichen verdächtigen die hier schon länger mitkritzeln, werden sicher viele schlaumeier sich extra dafür neu anmelden.
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also ich bin für den user remy_martin ...
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zusammen mit seinem congenialen bruder im geiste dodgeram? ja, ich glaube danach suchen die
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beim @dodgeram war mir das gar nicht so bewußt...
mit ihm assoziiere ich immer den kroos-fred... -
Nun auch in der Zeit:
http://www.zeit.de/wirtschaft/…ung-prozess-selbstanzeige -
leider ist schon die Einleitung zum Artikel falsch. Den Rest spar ich mir dann.
Ob Bewährung oder Knast hängt eben nicht von der Vollständigkeit der Strafanzeige ab. Wenn diese vollständig war, gibt es zwingend nen Freispruch wg fehlender Strafbarkeit.Bewährung oder Knast hängt von anderen Fragen ab...aber leider ist der Großteil des Journalismus mit der präzisen Erfassung juristischer Fragen völlig überfordert.
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http://www.focus.de/finanzen/n…ewahren-2_id_3542321.html
Der Artikel ist aeusserst interessant, schluesselt er doch das "Geheimnis" um die Millionengrenze auf und zeigt damit durchaus gute Chancen fuer Uli eben doch Bewaehrung zu bekommen.
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An seiner Seite der renommierte Wirtschaftsstrafverteidiger Hanns W. Feigen. Der wurde neulich schon im Aufzug des Münchner Strafjustizzentrums gesichtet.
:-O Mach Sachen?! Ein Anwalt in einem Strafjustizzentrum? Wie kommt denn so was?
Meine Fesse...:D
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http://de.finance.yahoo.com/na…erberaters-135300892.html
Auch dieser Artike spricht ein interessantes Thema an, naemlich inwieweit sich Fehler des Steuerberaters bei einer Selbstanzeige strafmildernd auswirken koennen und da es scheinbar noch keinen solchen Fal gegeben hat, haette der Richter einen recht hohen Ermessungsspielraum.
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eddidean@
muß der Strafverteidiger denn nun unbedingt wegen Uli Hoeness im Aufzug gesehen worden sein?
Es kommen hier schon ungewöhnliche Sachen zusammen.
Die Medien, die lechzen nach jedem Zipfel von jedes Beklagten Hemd! :-[:-[:-[ -
Äh...ja. Darauf wollte ich hinaus.
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Der Artikel ist allerdings nicht ganz richtig.
Richtig ist zunächst, dass jedes Jahr für sich zu werten ist, insbesondere hinsichtlich der Frage ob ein sogenannter "besonders schwerer Fall" der Steuerhinterziehung vorliegt (lt. BGH regelmäßig ab einem hinterzogenen Betrag von 100.000,- Euro/Jahr), hinsichtlich der Frage, ob die Tat für das jeweilige Jahr verjährt ist sowie der Einzelstrafe für die jeweilige Tat.
Hinsichtlich der vom BGH aufgestellten, viel zitierten Grenze von 1 Millionen Euro gerät da aber einiges durcheinander.
Die ist nämlich vor allem für die Frage maßgeblich, ob die ausgeurteilte Freiheitsstrafe noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Und da kommt es nicht auf das einzelne Jahr an, sondern auf die Gesamtsumme der hinterzogenen Steuern in den strafrechtlich noch nicht verjährten Jahren. -
Viele verstehen das BGH-Urteil überhaut nicht. Im BGH-Urteil geht es um einen nicht-geständigen (bzw. erst nach Aufdeckung der Tat) Täter der ein Umsatzsteuerkarussel betrieben hat. Also keine Reue zeigte und enorme kriminelle Energie an den Tag legte um ein Umsatzsteuerkarussel aufzubauen.
Da gilt die 1-Million-Euro-Grenze.
Nichts anderes sagt dieses Urteil.
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Das ist richtig. Die Millionengrenze stellt nach BGH den Regelfall dar, wenn keine gewichtigen Strafmilderungs- oder Strafschärfungsgründe vorliegen. Da sie aber die Frage der Strafaussetzung zur Bewährung betrifft, ist sie auf die Gesamtstrafe zu beziehen bzw. besser gesagt auf das mit der Gesamtstrafe abgeurteilte "Unrecht". Nur das wollte ich ausdrücken. In dem Focus-Artikel wird aber behauptet, dass für jedes Jahr (und die in dem jeweiligen Jahr hinterzogenen Steuern) geschaut würde, ob eine Mio. hinterzogen ist - und das stimmt einfach so nicht.
Was du (wohl) ansprechen möchtest ist die Frage der Strafmilderung auf Grund der (wohl) verunglückten Selbstanzeige - und da das seit dem Grundsatzurteil noch nicht Gegenstand einer obergerichtlichen Entscheidung war, werden wir da das Urteil bei UH abwarten müssen. Es spricht mE einiges dafür, bei einer (unbeabsichtigt) unvollständigen Selbstanzeige einige Punkte für eine positive Sozialprognose zu sammeln (und folglich eher zu einer Bewährung zu kommen) - aber gesichertes Wissen oder gar herrschende Meinung ist das (noch) nicht.
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Ach ich freue mich schon auf das hier... :8
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Aber nicht falsch verstehen, nur auf die Diskussionen hier! Ich distanziere mich komplett von irgendwelchen Glücksgefühlen oder jeglicher Unterhaltung am Prozess selbst!