Richtig. Ist in § 16c Nr. 2 DFB-Satzung geregelt:
"Lizenzvereine und Tochtergesellschaften dürfen weder unmittelbar noch mittelbar an anderen Tochtergesellschaften der Lizenzligen oder der Regionalliga beteiligt sein; dies gilt für die Mitglieder von Organen der Tochtergesellschaften bzw. der Lizenzvereine mit Ausnahme des jeweiligen Muttervereins entsprechend. Als mittelbare Beteiligung der Tochtergesellschaft gilt auch die Beteiligung ihres Muttervereins an anderen Tochtergesellschaften"
Edit:
Wobei, wenn man es ganz genau liest, könnten wir wohl tatsächlich die Aktien der KGaA aufkaufen. Tochtergesellschaft des BVB ist nämlich eigentlich nur die Geschäftsführungs-GmbH, weil nur an dieser eine mehrheitliche Beteiligung besteht. An der KGaA hält der BVB ja nur etwas mehr als 7%. Damit ist die KGaA streng genommen keine Tochtergesellschaft des BVB e.V.