Bilbao kann niemand verklagen, außer er wäre vertragsbrüchig. VErtragsbrüchig kann aber niemand werden der sich auf den Vertrag beruft und z.b. die Buy Out Klausel zieht!
Wenn überhaupt (und ich glaube das das ganze schon längst durch ist) dann geht es nur noch um die Steuern!