Doch, genau so steht es in den Erläuterungen:
Abgesehen von den genannten Vergehen liegt in folgenden Situationen, in denen der Ball an die Hand/den Arm eines Spielers springt, in der Regel kein Vergehen vor:
• Der Ball springt direkt vom Kopf oder Körper (einschließlich des Fußes) des Spielers an dessen Hand/Arm.
Was kann man daran missverstehen? Und der Ball kam von Lewas Kopf.
Nein so steht es eben nicht in sen Regeln
Ein Vergehen liegt vor, wenn ein Spieler
• den Ball absichtlich mit der Hand/dem Arm berührt (einschließlich Bewegungen der
Hand/des Arms zum Ball),
• in Ballbesitz gelangt, nachdem ihm der Ball an die Hand/den Arm springt, und
danach:
> ins gegnerische Tor trifft
> zu einer Torchance kommt
> direkt mit der Hand/dem Arm (ob absichtlich oder nicht) ins gegnerische Tor
trifft (gilt auch für den Torhüter).
Ein Vergehen liegt in der Regel vor, wenn ein Spieler
• den Ball mit der Hand/dem Arm berührt und
• seinen Körper aufgrund der Hand-/Armhaltung unnatürlich vergrößert,
• sich seine Hand/sein Arm über Schulterhöhe befindet (außer der Spieler spielt den
Ball vorher absichtlich mit dem Kopf oder Körper (einschließlich des Fußes) und der
Ball springt ihm dabei an die Hand/den Arm).
Ein Vergehen liegt auch vor, wenn der Ball in einer der obigen Situationen direkt vom
Kopf oder Körper (einschließlich des Fußes) eines Spielers an die Hand/den Arm
eines anderen, nahestehenden Spielers springt.
Abgesehen von den genannten Vergehen liegt in folgenden Situationen, in denen der
Ball an die Hand/den Arm eines Spielers springt, in der Regel kein Vergehen vor:
• Der Ball springt direkt vom Kopf oder Körper (einschließlich des Fußes) des
Spielers an dessen Hand/Arm.
• Der Ball springt direkt vom Kopf oder Körper (einschließlich des Fußes) eines
Spielers an die Hand/den Arm eines anderen, nahestehenden Spielers.
• Die Hand/der Arm ist nahe am Körper, und die Hand-/Armhaltung vergrößert den
Körper nicht unnatürlich.
•...
Die erste Passage beschreibt, wann ein Handspiel immer ein Vergehen darstellt.
Die zweite wann ein Handspiels der Regel nach ein Vergehen darstellt. Die Ausschlußgründe beziehen sich explizit auf ein Vergehen der Regel nach.
Und jetzt reicht es mir dann auch