Hier mal ein Kommentar aus dem tz Artikel:
Bayroter1 Heute 12:19 PM
Aus dem Regelwerk der Fifa:
"Die Parteien dürfen im Vertrag aber einen Betrag festsetzen, den der
Spieler dem Klub als Schadenersatz für die einseitige Vertragsaufl ö-
sung zu zahlen hat (sogenannte Ausstiegsklausel). Der Vorteil dieser
Klausel liegt darin, dass sich die Parteien bereits zu Beginn auf einen
Betrag einigen und diesen vertraglich festlegen. Durch Hinterlegung
dieses Betrags zugunsten des Klubs kann der Spieler den Arbeitsvertrag einseitig aufl ösen. Da die Parteien mit der Ausstiegsklausel dem
Spieler die Möglichkeit geben, jederzeit ohne stichhaltigen Grund,
d. h. auch während der Schutzzeit, aus dem Vertrag auszusteigen,
können gegen den Spieler wegen vorzeitiger Vertragsauflösung keine
sportlichen Sanktionen verhängt werden."
Also Bilbao kann Martinez gar nicht anklagen, denn die Fifa-Regularien erlauben dem Spieler eindeutig, von seinem Ausstiegsklausel Gebrauch zu machen und zwar unabhängig von einer "Schutzzeit" von 3 Jahren oder wie lange auch immer!
Es bleibt noch die Behauptung, dass Martinez das Geld persönlich bei Liga abgeben muss!??
Dabei vergisst tz, auf den alle anderen deutschen Medien bei dieser Meldung berufen, eine Kleinigkeit, nämlich, dass wir in der 21. JH leben, in der die Bankaktionen in unterschiedlichen Formen und von unterschiedlichen Ländern ausgeführt werden können. Demnach kann der FCB bei einer Bank in Deutschland eine Bürgschaft für Martinez hinlegen. Diese Bank gibt JM einen Kredit in Höhe von 40 Mio. € und eröffnet ihm damit ein Konto, wiederum in Deutschland, von dort JM das Geld an "La Liga" überweist und fertig ist die Geschichte. auf dieses Geld kann weder Einkommen- noch Mehrwertsteuer berechnet werden!
P.S.: Eigentlich wäre es die Arbeit der tz-Journalisten, soweit zu recherchieren!
Die Frage lautet, ob sie überhaupt Interesse daran haben, ihre Behauptungen von allen Fassetten zu durchleuchten!!?